Monat: Oktober 2014

Preisgünstiges Elektrofahrzeug Secondhand 
das Elektrofahrzeug für gehbehinderte Seniorinnen und Senioren ist finanziell mit der Anschaffung eines Kleinwagens vergleichbar. Der Blick auf die Website von graf-carello.de zeigt eine Preisspanne vom mittleren vier- bis hin zum niedrigen fünfstelligen Eurobereich. Das Modell und der Typ sind sicherlich mitentscheidend für den Preis. Bei der Fremdfinanzierung durch ein Kreditinstitut kann keine Sicherheit wie der Kfz-Brief bei einer Autofinanzierung hinterlegt werden. Dennoch ist der Gegenwert des Elektrofahrzeuges als eine verwertbare Sicherheit vorhanden. Im Gegensatz zu einem Auto mit seinem Risiko- und Gefährdungspotential durch die Teilnahme am Straßenverkehr ist die Unfallgefahr des Elektromobils ungleich geringer. Bei einer Geschwindigkeit zwischen sechs und fünfundzwanzig km/h ist eine Verletzungsgefahr für den Benutzer selbst größer als für sein Fahrzeug. Auch für das Elektrofahrzeug gibt es einen Gebrauchtfahrzeugmarkt; der für die Verkäufer ebenso interessant ist wie für Käufer.

Pflege und Wartung zahlt sich aus
Schon beim Neukauf sollte an den späteren Weiterverkauf des Elektrofahrzeuges gedacht werden. Unabhängig davon, aus welchem Grunde das Elektromobil zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden soll, lässt sich der Verkaufserlös durch eine regelmäßige sowie gekonnte Wartung und Pflege deutlich erhöhen. Wie bei einem Auto gibt es unterschiedliche Kriterien für Werterhalt oder Wertverlust des Elektromobils. Neben dem allgemeinen äußeren Gesamteindruck gilt ein besonderes Augenmerk der Laufleistung an gefahrenen Kilometern. Sie hat Auswirkung auf die Reifenqualität. Mit einem regelmäßigen Waschen und Polieren bleibt die Optik der Karosserie deutlich länger erhalten. Und was der Motor für das Auto ist, das sind die Batterien respektive der Akku für das Elektromobil.

Bei näherer Betrachtung ist der bundesweite Secondhand-Markt für Elektrofahrzeuge ebenso groß wie interessant. Für das Elektromobil gibt es keine mit Autos vergleichbare TÜV-Abnahme. Dennoch, oder gerade deswegen muss beim Kauf eine Secondhand-Mobiles sehr genau hingeschaut werden. Eine mangelnde Kenntnis sollte in diesem Falle durch den professionellen Händler des Vertrauens ersetzt beziehungsweise ergänzt werden.

Im Oktober 2013 verabschiedete die EU eine neue Tabakrichtlinie. Die Diskussionen, E-Zigaretten und E-Shisha (auch Wasserpfeife oder Shisha genannt) dem Nichtrauchergesetz zu unterstellen, verstummten. Dabei hatten das Bundesinstitut für Risikobewertung und Krebsforscher vor der Wirkung des Liquids gewarnt. Denn neben aromatischen Geschmacksstoffen, die nach Apfel, Melone oder Vanille schmecken, kann es Nikotin enthalten. Zwar wird der Stoff in E-Zigarette und Shisha lediglich verdampft, dennoch können die Dämpfe ein Gesundheitsrisiko darstellen; zumal die Zusammensetzung des Liquids oft unklar ist.

Dampfen statt Rauchen – der neue Trend Jugendliche konsumieren das Liquid mit zunehmender Begeisterung. Das bunte Design der batteriebetriebenen Shishas wirkt freundlich und harmlos. An Kiosken und in Geschäften sind die Wasserpfeifen frei erhältlich, ebenso das Liquid. Verschiedene Geschmacksnuancen laden zum hemmlosungslosen Probieren ein. Cool zu sein, indem sie Liquid verdampfen, empfinden 10 bis 15-Jährigen toll. Unterliegt das Rauchen herkömmlicher Zigaretten sowohl dem Nichtraucherschutzgesetz als auch dem Jugendschutzgesetz können E-Zigaretten und Wasserpfeifen überall frei konsumierte werden. Eine Altersbegrenzung besteht für das Verdampfen des Liquids nicht. Wo früher das Pausenbrot lag, mischt sich heute die Wasserpfeife neben Stiften und Schulbuch. Ungeklärte Datenlage und fehlende gesetzliche Beschränkungen beunruhigen Eltern und Lehrer. Sie befürchten, dass der Dampf des Liquids später zum Zigarettenrauchen animiert.

Fazit

E-Zigarette und Shisha sind keinesfalls so harmlos, wie sie erscheinen. Zwar entsteht beim Konsum kalter Dampf, dennoch gelten die Inhaltsstoffe des Liquids bei Ärzten als problematisch. Für Jugendliche ungeeignet: Dieser Meinung schliessen sich auch viele Politiker in der Schweiz an und planen, E-Zigaretten und E-Shisha unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu stellen. Jugendlichen unter 18 Jahren wäre dann der Konsum untersagt.