E-Zigaretten und E-Shisha – Konsum ohne gesetzliche Einschränkungen

Im Oktober 2013 verabschiedete die EU eine neue Tabakrichtlinie. Die Diskussionen, E-Zigaretten und E-Shisha (auch Wasserpfeife oder Shisha genannt) dem Nichtrauchergesetz zu unterstellen, verstummten. Dabei hatten das Bundesinstitut für Risikobewertung und Krebsforscher vor der Wirkung des Liquids gewarnt. Denn neben aromatischen Geschmacksstoffen, die nach Apfel, Melone oder Vanille schmecken, kann es Nikotin enthalten. Zwar wird der Stoff in E-Zigarette und Shisha lediglich verdampft, dennoch können die Dämpfe ein Gesundheitsrisiko darstellen; zumal die Zusammensetzung des Liquids oft unklar ist.

Dampfen statt Rauchen – der neue Trend Jugendliche konsumieren das Liquid mit zunehmender Begeisterung. Das bunte Design der batteriebetriebenen Shishas wirkt freundlich und harmlos. An Kiosken und in Geschäften sind die Wasserpfeifen frei erhältlich, ebenso das Liquid. Verschiedene Geschmacksnuancen laden zum hemmlosungslosen Probieren ein. Cool zu sein, indem sie Liquid verdampfen, empfinden 10 bis 15-Jährigen toll. Unterliegt das Rauchen herkömmlicher Zigaretten sowohl dem Nichtraucherschutzgesetz als auch dem Jugendschutzgesetz können E-Zigaretten und Wasserpfeifen überall frei konsumierte werden. Eine Altersbegrenzung besteht für das Verdampfen des Liquids nicht. Wo früher das Pausenbrot lag, mischt sich heute die Wasserpfeife neben Stiften und Schulbuch. Ungeklärte Datenlage und fehlende gesetzliche Beschränkungen beunruhigen Eltern und Lehrer. Sie befürchten, dass der Dampf des Liquids später zum Zigarettenrauchen animiert.

Fazit

E-Zigarette und Shisha sind keinesfalls so harmlos, wie sie erscheinen. Zwar entsteht beim Konsum kalter Dampf, dennoch gelten die Inhaltsstoffe des Liquids bei Ärzten als problematisch. Für Jugendliche ungeeignet: Dieser Meinung schliessen sich auch viele Politiker in der Schweiz an und planen, E-Zigaretten und E-Shisha unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu stellen. Jugendlichen unter 18 Jahren wäre dann der Konsum untersagt.